Abnehmspritze steuerlich absetzen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für GLP-1-Medikamente als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Aktualisiert: April 2026
Kann man Abnehmspritzen steuerlich absetzen?
Grundsätzlich ja. Kosten für ärztlich verordnete Medikamente können in Deutschland als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt auch für GLP-1-Medikamente zur Gewichtsreduktion — sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
- •Ärztliche Verordnung — Das Medikament muss von einem Arzt verschrieben worden sein (Rezept)
- •Diagnose Adipositas — Eine ärztliche Diagnose (ICD-Code E66) muss vorliegen
- •Medizinische Notwendigkeit — Der Arzt muss die Behandlung als medizinisch notwendig einstufen
- •Kosten nicht erstattet — Nur der Eigenanteil (nicht von der Krankenkasse erstattete Kosten) ist absetzbar
Was kann abgesetzt werden?
- •Medikamentenkosten — Eigenanteil für Wegovy®, Mounjaro®, Rybelsus® etc.
- •Arztkosten — Praxisgebühren, Telemedizin-Beratungsgebühren
- •Fahrtkosten — 0,30 € pro Kilometer für Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke
- •Zuzahlungen — Gesetzliche Zuzahlungen zu Kassenrezepten
So berechnet sich die Steuerersparnis
Krankheitskosten werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt, allerdings erst ab einer bestimmten Schwelle — der "zumutbaren Eigenbelastung". Diese hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl ab.
| Jahreskosten Medikament | ~3.000 € | Beispiel: Wegovy® 250 €/Monat |
| Arztkosten + Fahrtkosten | ~200 € | 4 Arztbesuche + Fahrten |
| Gesamte Krankheitskosten | ~3.200 € | |
| Zumutbare Eigenbelastung | –1.500 € | Beispiel: Single, 50.000 € Einkommen |
| Absetzbar | ~1.700 € | |
| Steuerersparnis (ca.) | ~500–700 € | Je nach persönlichem Steuersatz |
Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab.
Praktische Tipps
- •Alle Belege aufbewahren — Rezepte, Quittungen, Rechnungen mindestens 4 Jahre
- •Ärztliches Attest anfordern — Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit
- •Fahrtenbuch führen — Datum, Anlass und Kilometerzahl für Arztfahrten notieren
- •Alle Krankheitskosten sammeln — Auch andere Gesundheitsausgaben zählen zur Schwelle
- •Steuerberater konsultieren — Für die optimale Absetzung und Berücksichtigung aller Faktoren
Hinweis
Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Häufige Fragen
Nein. Das Finanzamt verlangt eine ärztliche Verordnung als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Ohne Rezept werden die Kosten in der Regel nicht anerkannt.
Ja. Auch privat Versicherte können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen — abzüglich eventueller Erstattungen durch die PKV.
Ärztliches Rezept oder Verordnung, Apothekenquittungen, Rechnungen für Arztbesuche, ggf. Fahrtenbuch für Fahrten zum Arzt. Bewahren Sie alle Belege mindestens 4 Jahre auf.
Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung. Abnehmspritzen sind verschreibungspflichtige Medikamente. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, bevor Sie Entscheidungen zu Ihrer Gesundheit treffen.